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Nr. 130 - Dokumentation
Foundation
Benedict Am 18. März 2007 wurde in Luzern die Foundation
Benedict nach Absprache mit dem Abtprimas Dr. Notker Wolf und seinem Rat
gegründet. Gründung,
Sitz und Aufsicht Die Foundation Benedict ist eine gemeinnützige
Stiftung nach Schweizerischem Recht. Sie hat ihren Sitz in der Schweiz (Im
Hof, St. Leodegarstrasse 6, 6006 Luzern) und steht unter Kontrolle der Eidgenössischen
Stiftungsaufsicht in Bern. Als Revisionsstelle waltet die BDO Visura in Luzern. Zweckbestimmung
und hauptsächliche Destinatäre[1] Der Zweck der Stiftung ist die
Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft,
Forschung, Bildung, Kultur und Denkmalpflege, sowie die Unterstützung von
humanitären und sozialen – insbesondere auch ökologischen – Bestrebungen.
Besonders fördert die Stiftung gemeinnützige Tätigkeiten und Projekte
jener Menschen und Organisationen, welche sich an der Regula Benedicti
orientieren. Dazu gehören Gemeinschaften und Klöster verschiedenster
christlicher Bekenntnisse (anglikanische, reformierte,…) sowie rund 1 100
katholische Benediktinerklöster in allen Erdteilen mit rund 25 000 Männern und
Frauen; allein diese Häuser unterrichten über 150 000 Studentinnen und
Studenten, betreiben zahlreiche Jugendbildungsstätten, Alters- und Pflegeheime,
Spitäler und andere Soziale Einrichtungen auf der ganzen Welt. Speziell fördert die Foundation Benedict die gemeinsamen Aufgaben der Destinatäre, also die
Hochschule der Confoederatio Benedictina, Sant’Anselmo in Rom,
Programme zur Aus- und Weiterbildung
der Ausbildner und Führungskräfte, sowie den interreligiösen Austausch und
qualifizierten Dialog der Benediktinerinnen und Benediktiner mit den andern
Religionen. (DIM – dialogue intermonastique). Es ist nicht Aufgabe der
Stiftung, eigentliche Kultuszwecke zu fördern. Diese Verantwortung tragen die
jeweiligen Gemeinschaften selbständig. Steuerliche
Behandlung Die Foundation Benedict ist für Einkommen und Vermögen von den Steuern
befreit; Zuwendungen und Spenden zu Gunsten der Foundation Benedict können
in der Schweiz je nach geltendem kantonalem Recht im Rahmen von normalerweise
20% des steuerbaren Einkommens abgesetzt werden. Organisation Der Stiftungsrat ist das
oberste verantwortliche Organ der Foundation Benedict; er besteht aus 9 Personen
und wird präsidiert von a. Regierungsrat
Dr. Hugo Waser, Stansstad. Nebst dem jeweiligen Abtprimas der Benediktiner und seinem Vicarius hat
auch der Rettore Magnifico der Benediktinerhochschule Sant’Anselmo ex officio
Einsitz im Stiftungsrat. Die restlichen 6 Mitglieder des Stiftungsrates kommen
aus unterschiedlichsten Berufen und wohnen in verschiedenen Ländern Europas;
sie sind auch konfessionell gemischt. Bis anhin ist erst eine Frau im
Stiftungsrat vertreten. Die heterogene Zusammensetzung des Stiftungsrates sorgt
für möglichst breite Abstützung und hohe Kreativität dieses Gremiums – sie
ist auch ein Beleg dafür, daß Anträge kompetent und transparent beurteilt
werden sollen. Der Stiftungsratsausschuß ist
zusammen mit dem Geschäftsführer lic.
phil. Beat Nägeli, Sarnen, für die operativen Geschäfte verantwortlich. Der Delegierte des Stiftungsrates,
P. Markus Muff, vertritt die Stiftung bei Dritten und betreut die
strategische und operative Tätigkeit der Stiftung im Auftrag des
Stiftungsrates. Strategische
Ausrichtung Sie Stiftung hat eine vierfache strategische
Ausrichtung. Sie dient als Informationsplattform
für die Anliegen des Benedikt von Nursia und der diesem Gedankengut
verpflichteten Menschen und Organisationen, vor allem der Benediktinerklöster
und ihrer gemeinsamen Aufgaben. Die Foundation Benedict baut eine effiziente Organisation auf, welche Mittel
beschafft und verwaltet um das Stiftungskapital zu äufnen und den
umfassenden Stiftungszweck immer besser zu erfüllen. Nebst der
Mittelbeschaffung ist die Vermittlung von Dienstleistungen und Expertenwissen
ein weiteres langfristiges Engagement. Die Förderung von Wissenschaft,
Forschung, Bildung und Studium ist ebenfalls ein zentrales Anliegen. Die Gewährung
von Studienbursen an minderbemittelte Studierende (Männer und Frauen der ganzen
Welt, unabhängig von ethnischer Herkunft, Religion und politischer Zugehörigkeit),
die Errichtung und Finanzierung von Lehrstühlen (chair-endowment), sowie Beiträge
an bestehende oder neu aufzubauende Studienprogramme sind eine wichtige Aufgabe
der Stiftung. Die Jahrtausende alte Tradition benediktinischer Lehre und klösterlicher
Lebensformen hat – nicht nur in Europa – einen enormen Reichtum an Architektur,
Kunstwerken, Handschriften, Musikalien
und andern kulturellen Zeugnissen geschaffen. Der professionelle Unterhalt,
die Pflege, Sanierung und Restaurierung dieser Werke sind der Foundation
Benedict ein großes Anliegen; die Weiterführung der Benediktinischen Kultur
mit Mitteln und Ausdrucksformen unserer
Zeit soll bewußt gefördert werden. Um ihre strategischen Ziele zu erreichen, ist die Foundation Benedict auf
die Mitarbeit und finanzielle Unterstützung
vieler Menschen und Institutionen angewiesen. Nebst dem Stiftungsrat als oberstem Organ wird ein advisory-board aufgebaut; die Mitglieder dieses Gremiums machen sich
mit dem Gedankengut von Benedikt von Nursia vertraut. Sie unterstützen die
Ziele der Stiftung in einem oder in mehreren strategischen Feldern durch persönliche
Dienstleistungen oder durch Finanzierungen und / oder regelmäßige Spenden. Sie
setzen ihre Beziehungen ein, damit die Stiftung ihren Zweck langfristig und
nachhaltig erfüllen kann. Ein dem breiten Publikum geöffneter Kreis ist der Verein „Freunde
Benedikts“. Dieser Verein soll das Gedankengut des Benedikt von Nursia
kenntnisreich und friedlich verbreiten. Zentrale Grundsätze der
benediktinischen Regel könnten so vermehrt zur Basis einer christlichen Lebensführung
werden. Damit ist ein ökumenisches Anliegen verbunden; Benedikt geht es im 6.
Jahrhundert noch nicht um konfessionelle Differenzierung sondern um ein „Leben
des Menschen im Angesicht Gottes“. Positionierung
und Arbeitsweise Foundation Benedict – Verbreiterung bestehender Solidarität In den vergangenen Jahrzehnten ist die Solidarität unter den Katholischen Benediktinerklöstern gewachsen.
So finanzieren vermögende Gemeinschaften oftmals Anliegen von Häusern aus
Schwellenländern; auch übernehmen Klöster Europas und Nordamerikas häufig
zusätzliche kostspielige Aufgaben zum Wohl aller. Doch
diese Hilfen kommen an Grenzen – nicht zuletzt wegen mangelndem
Nachwuchs in den westlichen Ländern. Spezielle Einrichtungen zur Förderung dieser Solidarität sind bereits
geschaffen worden. So fördert z.B. die AIM (Aide Inter-Monastères) von Paris
aus die menschliche und materielle Solidarität innerhalb der katholischen Klöster;
der „Fondo Accademico“ (Schweiz) finanziert die akademische Ausbildung in
Rom mit. Die „Saint Benedict Educational Foundationt“ in Amerika stellt vor
allem Mittel für die Hochschule in Rom zur Verfügung. Über Subsidien und
Solidaritäts-zahlungen beteiligen sich die Klöster an den gemeinsamen
Aufgaben. Alle diese Einrichtungen sind vorwiegend innerbenediktinische Werke,
welche die zwischenklösterliche Solidarität fördern. Neu an der Arbeitsweise der Foundation Benedict ist, daß sie vermehrt
Dritten und Außenstehenden eine Plattform für Hilfe und Unterstützung der
„benedictina“ bietet; sie versteht sich als subsidiär tätige Stiftung,
welche die bereits funktionierende innerbenediktinische Solidarität stärkt und
verbreitert. Die Verbreiterung der Solidaritätsbasis wird notwendig, weil gemeinnützige
Werke der Benediktinerinnen und Benediktiner oft nur weitergeführt werden können,
wenn zusätzliche Finanzen von Dritten in diese Arbeit mit einfließen. Die Benediktiner sind von ihrer Regel her gehalten, ihren Lebensunterhalt
durch ihre eigene Arbeit zu finanzieren. Die Foundation Benedict finanziert gemeinnützige Werke im Sinne des
Stiftungszweckes, wenn diese von den Gesuchstellern
selbst geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Stiftung prüft
eingehende Gesuche hinsichtlich Notwendigkeit und Kompatibilität mit dem
Gedankengut des Benedikt von Nursia. Sie kann Gesuche mit eigenen Mitteln
unterstützen oder diese mit einer Empfehlung an Dritte weiterleiten. Prinzip
der Subsidiarität Die Subsidiarität ist in jedem Fall wichtig und unterstützt den
Gedanken der Autonomie der einzelnen Gemeinschaften und Klöster. Die Katholischen Benediktiner sind organisiert in 20 Kongregationen; auch
die Katholischen Benediktinerinnen haben sich vor einigen Jahren in der
Vereinigung CIB (Communio Internationalis Bene-dictinarum) zusammengeschlossen.
Gemeinsam vertritt die Confoederatio Benedictina diese Menschen und Häuser; sie
wird repräsentiert durch den Abtprimas. Die Einzelinitiative und Selbständigkeit bestehender Klöster oder
Organisationen soll durch die Arbeit der Foundation Benedict nicht
konkurrenziert werden. Viel eher fördert die Foundation Benedict gemeinsame
Projekte und Anliegen aller Klöster und verstärkt damit die bereits mehrfach
bestehende Solidarität unter den Gemeinschaften; sie kompensiert z.B.
ausfallende oder reduzierte Solidaritätsbeiträge armer Klöster an bestehende
gemeinsame Verpflichtungen und Aufgaben. Erste
Projekte der Foundation Im Vordergrund stehen zur Zeit vier wichtige Projekte. Die Organisation der Foundation
und die Vernetzung mit verschiedenen Institutionen und Partnern muß
vorangetrieben werden. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit
in allen Medien soll die Foundation bekanntmachen und die wichtigen Ziele
gut kommunizieren. Entsprechende Materialien sind zu erarbeiten; Medienauftritte
müssen organisiert werden. Die Gesamtkosten für diese Tätigkeiten werden in einer ersten Tranche
mit 400 000 Euro beziffert. Das denkmalpflegerisch streng geschützte Gebäude von
Sant’Anselmo,
Sitz des Abtprimas in Rom, ist in Teilen gefährdet. Der neuromanische Bau aus
dem Jahr 1887 muß dringend einer Revision und einer Sanierung in Etappen
unterzogen werden. Im Mai 2006 stürzte ein Teil des Daches oberhalb des Haupteinganges der
Badia Primaziale ein und gefährdete Passanten. Untersuchungen haben ergeben, daß
weitere Teile gefährdet oder stark reparaturbedürftig sind. Etliche Stellen
der Dächer sind leck, und eindringendes Wasser zerstört die unten liegende
Bausubstanz. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Außenhaut (Dächer, Fassaden und
Fenster) wird auf ca. 4,5 Mio Euro geschätzt. Ein Stiftungskapital soll aufgebaut werden für die Schaffung eines „Chair
Georg Holzherr – Regula
Benedicti und Leitungsaufgaben“. Der ehemalige Abt des Benediktinerklosters
Einsiedeln hat eine hervorragende, kritisch kommentierte Ausgabe der Regel des
Benedikt von Nursia erarbeitet. Er verbindet wissenschaftliche Präzision mit
großer Führungserfahrung. Dieses
in seiner Art einmalige Wissen soll weiteren Generationen von
Studierenden und Führenden zu Verfügung gestellt werden. Dazu ist die
Schaffung eines Lehrstuhls am Monastischen Institut der Benediktinischen
Hochschule vorgesehen. Die jährlichen Kosten für Löhne, Verwaltung, Lehre und
Forschung betragen ca. 120 000 Euro. Sobald die Finanzierung auf zehn Jahre
gesichert ist, kann mit dieser Forschungs- und Lehrtätigkeit in Zusammenarbeit
mit Abt Dr. Georg Holzherr begonnen werden. Minimales Endowment: 1,2 Mio Euro; langfristig
benötigtes Kapital um den Lehrstuhl aus den Zinsen bezahlen zu können:
4 Mio Euro (bei rund 3
Prozent Nettozinsen). Studienbursen Viele der rund 450 Studierenden an der Hochschule der Benediktiner sind
selbst nicht Benediktiner. Nur etwa 20 Prozent der Studierenden gehören dem
„Orden“ an. Für manche Studierende aus Schwellenländern sind Studienkosten
in Europa fast nicht finanzierbar, auch wenn die Kosten an Sant’Anselmo – im
Vergleich zu andern Europäischen Hochschulen – sehr günstig ausfallen. Das von der Hochschule Sant’Anselmo angebotene Studienprogramm ist vor
allem für Studierende geeignet, welche eine Spezialausbildung (nach dem Diplom)
in denjenigen Disziplinen suchen, die exklusiv angeboten werden. Dazu gehören
Liturgie, Monastische Studien und Geschichte der Theologie. Studienbursen für ein Jahr decken die anfallenden echten Gesamtkosten für
Studium und Lebenshaltung ab. Sie betragen 17 000 Euro. Pro Jahr braucht es rund
20 Studienbursen. Diese vier Projekte werden in den nächsten Monaten und Jahren für die
Stiftung eine wichtige Aufgabe sein. Dazu kommen manche andere, auch kleinere
Vorhaben. P. Markus Muff, Engelberg (Schweiz) / Rom [1] Personen, die Leistungen der Stiftung empfangen können. |